Erwägungsgrund 5 32022D0578
In seinen Schlussfolgerungen vom 24. März 2022 erklärte der Europäische Rat, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine grobe Verletzung des Völkerrechts darstellt und unzählige Todesopfer und Verletzte in der Zivilbevölkerung verursacht und dass die Union nach wie vor bereit steht, Schlupflöcher zu schließen und gegen tatsächliche und mögliche Umgehungen der bereits angenommenen restriktiven Maßnahmen vorzugehen sowie rasch weitere koordinierte harte Sanktionen gegen Russland und Belarus zu verhängen, um die russischen Möglichkeiten zur Fortsetzung der Aggression wirksam zu vereiteln.