Erwägungsgrund 1 32022D0584
Die Kommission hat, im Namen der Union, das Abkommen mit der Föderativen Republik Brasilien zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.