Erwägungsgrund 2 32022D0584
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/1870 des Rates wurde das Abkommen — vorbehaltlich seines Abschlusses — am 27. September 2021 unterzeichnet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/1870 des Rates wurde das Abkommen — vorbehaltlich seines Abschlusses — am 27. September 2021 unterzeichnet.