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Die Kommission sollte die Fortschritte bei der Erreichung der vorrangigen Ziele des 8. UAP durch die Union und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem gerechten und inklusiven Übergang zu Nachhaltigkeit, Wohlergehen und Resilienz innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten bewerten. Das steht mit den Forderungen der Staats- und Regierungsoberhäupter der Mitgliedstaaten in der Erklärung von Porto, des Rates in seinen Schlussfolgerungen zur Ökonomie des Wohlergehens vom 24. Oktober 2019 und dem Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses im Einklang, die Wirtschaftsleistung und den gesellschaftlichen Fortschritt „über das BIP hinaus“ zu messen und künftig das Wohlergehen als Richtschnur für die Politik zu nutzen, was auch von der OECD befürwortet wird.
Der Übergang zu einer Wirtschaft des Wohlergehens mit regenerativem Wachstum ist in das 8. UAP integriert und in den vorrangigen Zielen sowohl für 2030 als auch…
Die Kommission kam in ihrem Bericht vom 15. Mai 2019 über die Bewertung des 7. UAP zu dem Schluss, dass die Vision für 2050 und die vorrangigen Ziele nach wie…
Das 8. UAP hat das langfristige vorrangige Ziel, dass die Menschen spätestens bis 2050 innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten gut in einer Wirtschaft des…
Bei der Bewertung der Fortschritte zur Erreichung der vorrangigen Ziele des 8. UAP sollten die jüngsten Entwicklungen bei Verfügbarkeit und Relevanz von Daten…
Mit dem Überwachungsrahmen des 8. UAP wird einen Beitrag zu den Bemühungen der Union geleistet, die Fortschritte auf dem Weg zu Nachhaltigkeit, Wohlergehen und…
Das 8. UAP bildet die Grundlage für die Erreichung der umwelt- und klimabezogenen Ziele, die in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihren SDG festgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.