Erwägungsgrund 2 32022D0591
Mit dem Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Siebte Umweltaktionsprogramm (im Folgenden „7. UAP“) aufgestellt. Das 7. UAP legt die Umweltagenda der Union für die Zeit bis zum 31. Dezember 2020 sowie eine langfristige Vision für 2050 dar.