Erwägungsgrund 1 32022D0591
Gemäß Artikel 192 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die aufeinanderfolgenden allgemeinen Umweltaktionsprogramme seit 1973 die Entwicklung und Koordinierung der Umweltpolitik der Union gefördert und den Rahmen für die Tätigkeit der Union im Umweltbereich geschaffen.