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Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter zuständig.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Aktivitäten obliegt dem Konsortium, das aus der Fondation pour la Recherche Stratégique (FRS), dem Institut für Friedensforschung in Frankfurt (HSFK/PRIF), dem International Institute for Strategic Studies Europe (IISS-Europe), dem Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), dem International Affairs Institute (IAI) in Rom und dem Vienna Center for Disarmament and Non-Proliferation (VCDNP) besteht. Das Konsortium nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem Konsortium.
Die Mitgliedstaaten und der Europäische Auswärtige Dienst schlagen Prioritäten und Themen von besonderem Interesse zur Bewertung in den Forschungsprogrammen des Konsortiums vor, die in Arbeitsdokumenten und Seminaren im Einklang mit der Politik der Union erörtert werden sollen.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Hoher Vertreter“) zuständig.
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend „Hoher Vertreter“ genannt) zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Projekte obliegt dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung, dem die Fondation pour la Recherche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.