Beschluss (EU) 2022/614 des Rates vom 11. Februar 2022 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und der vorläufigen Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius
Die Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (im Folgenden „Protokoll“) begann am 8. Dezember 2017 für einen Zeitraum von vier Jahren. Das Protokoll ist am 7. Dezember 2021 ausgelaufen.
Erwägungsgrund 2 32022D0614
Erwägungsgrund 2 32022D0614Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen