Erwägungsgrund 4 32022D0614
In Erwartung des Abschlusses der Verhandlungen über das neue Protokoll hat die Kommission im Namen der Union ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Republik Mauritius über die Verlängerung des Protokolls für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten ausgehandelt. Die Verhandlungen über die Verlängerung des Protokolls wurden erfolgreich abgeschlossen und das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (im Folgenden „Abkommen in Form eines Briefwechsels“) am 6. Dezember 2021 paraphiert.