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Darüber hinaus ist der Rat der Ansicht, dass eine ausschließlich für humanitäre Zwecke in der Ukraine geltende Ausnahmeregelung in Bezug auf das Einfrieren von Vermögenswerten von benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen und die Beschränkungen der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für diese vorgesehen werden sollte.
Der Rat ist der Auffassung, dass die Ausnahme für humanitäre Zwecke von den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten nach der Resolution 2664 (2022) des…
Der Rat ist der Auffassung, dass die Ausnahme für humanitäre Zwecke von den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten gemäß der Resolution 2664 (2022) des…
Der Rat ist der Ansicht, dass eine Ausnahme in Bezug auf das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, bestimmten Personen und Organisationen Gelder und…
Daher ist der Rat der Ansicht, dass bestimmte Organisationen und Agenturen, die als humanitäre Partner der Union handeln, von dem Verbot der Bereitstellung von…
Der Rat hat am 3. März 2014 beschlossen, im Hinblick auf die Stärkung und Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte in der…
Angesichts der humanitären Krise infolge der unbegründeten Invasion der Ukraine durch Streitkräfte der Russischen Föderation hat der Rat am 13. April 2022 den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.