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Angesichts der humanitären Krise infolge der unbegründeten Invasion der Ukraine durch Streitkräfte der Russischen Föderation hat der Rat am 13. April 2022 den Beschluss (GASP) 2022/627 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, um Ausnahmen für das Einfrieren von Vermögenswerten von benannten Personen, Einrichtungen und Organisationen und die Beschränkungen der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für diese, für bestimmte klar definierte Kategorien von Einrichtungen, Personen, Organisationen und Agenturen aufzunehmen, wenn dies ausschließlich für humanitäre Zwecke in der Ukraine erforderlich ist.
Angesichts der humanitären Krise aufgrund der unprovozierten Invasion der Ukraine durch Streitkräfte der Russischen Föderation hat der Rat am 13. April 2022 den…
Am 21. Juli 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1272 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem er eine weitere Ausnahme in Bezug auf…
Am 23. February 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/265 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem eine Ausnahmeregelung für…
Am 8. April 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/582 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem weitere Optionen für Ausnahmen in…
Am 23. Juni 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1218 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem als Reaktion auf den…
Am 6. Oktober 2022 erließ der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1907 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP, mit dem ein weiteres Kriterium für die Aufnahme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.