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Der Beschluss (GASP) 2017/1869 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Ziele Die strategischen Ziele der EUAM Iraq sind folgende:
Leistung von strategischer Beratung und Vermittlung von Fachwissen für die irakischen Behörden zu den zivilen Aspekten der Reformen des Sicherheitssektors, einschließlich der nationalen Sicherheitsstrategie, der damit verbundenen nationalen Strategien und anderer nationaler Sicherheitsprioritäten;
Analyse, Bewertung und Bestimmung von Möglichkeiten für ein weiteres Engagement der Union auf nationaler, regionaler und Provinzebene zur Unterstützung der Bedürfnisse der Reform des zivilen Sicherheitssektors;
gemeinsam mit der Delegation der Union Information und Förderung der Planung und Durchführung der Unterstützung der Union und der Mitgliedstaaten im Bereich der Reform des zivilen Sicherheitssektors und dabei Gewährleistung der Kohärenz der Unionsmaßnahmen.“
In Artikel 14 Absatz 1 wird nach Satz 3 folgender Wortlaut eingefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Iraq für den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2024 beläuft sich auf 70 056 766,51 EUR.“
In Artikel 17 erhält der zweite Satz folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. April 2024.“
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