Beschluss (EU) 2022/644 des Rates vom 12. April 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf seiner 105. Tagung und im Ausschuss zur Erleichterung der Formalitäten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf seiner 46. Tagung zu der Annahme von Änderungen der Entschließungen über Leistungsanforderungen für Ausrüstung, die im Rahmen des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems eingesetzt wird, sowie von Änderungen des Anhangs des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) zu vertreten ist
Mit der Annahme der Änderungen der MSC-Entschließungen über Leistungsanforderungen würden die zuvor angenommenen Leistungsanforderungen für eingesetzte Ausrüstung verbessert, um die Modernisierung des GMDSS zu berücksichtigen. Die Union sollte die Annahme der Änderungen der MSC-Entschließungen daher unterstützen.
Erwägungsgrund 5 32022D0644
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