Beschluss (EU) 2022/644 des Rates vom 12. April 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf seiner 105. Tagung und im Ausschuss zur Erleichterung der Formalitäten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf seiner 46. Tagung zu der Annahme von Änderungen der Entschließungen über Leistungsanforderungen für Ausrüstung, die im Rahmen des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems eingesetzt wird, sowie von Änderungen des Anhangs des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) zu vertreten ist
Es ist angebracht, den im Namen der Union auf der MSC 105 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Entschließungen des Schiffssicherheitsausschusses über Leistungsanforderungen geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts, nämlich die Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, maßgeblich zu beeinflussen.
Erwägungsgrund 4 32022D0644
Erwägungsgrund 4 32022D0644Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen