Erwägungsgrund 2 32022D0668
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag reicht aus zur Bereitstellung von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, und von Ausstattung gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2021/2032 für fünf der elf Einheiten der mosambikanischen Streitkräfte, die im Zeitraum 2021-2023 von der EUTM Mosambik ausgebildet werden sollen. Um den Bedarf der übrigen sechs Einheiten zu decken, sollte der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag um 45000000 EUR aufgestockt werden.