Erwägungsgrund 1 32022D0675
Mit dem Beschluss 2013/103/EU des Rates ist die Union dem Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (im Folgenden „COTIF“) beigetreten.