Beschluss (EU) 2022/675 des Rates vom 11. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 57. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr zu bestimmten Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den Internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkt
Die Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Binnenwasserstraßen innerhalb eines Mitgliedstaats oder von einem Mitgliedstaat in einen anderen, wozu sie auf die RID verweist.
Erwägungsgrund 3 32022D0675
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