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Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, im Interesse der Union das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials (im Folgenden „Protokoll“) zu unterzeichnen.
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, im Interesse der Union das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte…
Das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials (im…
Das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials (im…
Am 6. Juni 2019 hat der Rat die Kommission ermächtigt, im Namen der Union an den Verhandlungen über das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats…
Am 6. Juni 2019 hat der Rat die Kommission ermächtigt, im Namen der Union an den Verhandlungen über das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats…
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Zweite Zusatzprotokoll im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet und die vorläufige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.