Erwägungsgrund 1 32025D2307
Am 24. Mai 2022 wurde die Kommission mit dem Beschluss (EU) 2022/895 des Rates ermächtigt, im Namen der Europäischen Union Verhandlungen über ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung bestimmter mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und bei der Weitergabe von Beweismitteln in elektronischer Form für schwere Straftaten (im Folgenden „Übereinkommen“) aufzunehmen.