Erwägungsgrund 13 32022D0762
Es ist zweckmäßig, den im Hafenstaatkontrollausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Mitgliedschaft der Russischen Föderation in der Pariser Vereinbarung festzulegen, da die Beschlüsse Einfluss auf das Unionsrecht, nämlich die Richtlinie 2009/16/EG, haben könnten.