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Der Netzmanager hatte der Kommission den Entwurf eines Netzleistungsplans für den dritten Bezugszeitraum („RP3“) ursprünglich am 1. Oktober 2019 vorgelegt. Aufgrund der veränderten Umstände infolge des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie, die nach der Vorlage des Entwurfs des Netzleistungsplans eintraten, schloss die Kommission die Bewertung dieses Plans nicht ab. Nach den von der Kommission als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 der Kommission erlassenen Sondermaßnahmen für den RP3 muss der Netzmanager bis zum 1. Oktober 2021 der Kommission einen überarbeiteten Entwurf des Netzleistungsplans für den RP3 vorlegen.
Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 und Artikel 3 Absatz 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 hat der…
Daher sollte die Kommission den Netzleistungsplan für den RP3, in der vom Netzmanager überarbeiteten und der Kommission am 30. September 2021 vorgelegten…
Ursprünglich wurden die unionsweit geltenden Leistungsziele für den dritten Bezugszeitraum (RP3) mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/903 der Kommission…
Als Reaktion auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Erbringung von Flugsicherungsdiensten wurden in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 der…
Alle Mitgliedstaaten haben Leistungsplanentwürfe für den RP4 ausgearbeitet und angenommen und der Kommission bis zum 1. Oktober 2024 zur Bewertung vorgelegt.…
Alle Mitgliedstaaten haben Leistungsplanentwürfe für den RP4 ausgearbeitet und angenommen und der Kommission bis zum 1. Oktober 2024 zur Bewertung vorgelegt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.