Art. 1 32022D0795
Das Darlehen in Höhe von 600 Mio. EUR und das Darlehen in Höhe von 300 Mio. EUR, die Italien am 2. Mai 2017 bzw. am 16. Oktober 2017 zugunsten von Alitalia — Società Aerea Italiana S.p.A. in amministrazione straordinaria gewährt hat, stellen eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Diese Beihilfe wurde von Italien unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig durchgeführt.