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Der Beschluss (GASP) 2020/1464 wird wie folgt geändert:
Artikel 5 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft, seine Geltungsdauer endet am 30. November 2023.“
Der Anhang wird wie folgt geändert:
Der Wortlaut von Unterabschnitt 5.2.5 erhält folgende Fassung: „5.2.5 Konferenzen für Partnerländer mit fortgeschrittenen Ausfuhrkontrollsystemen Das Projekt umfasst zwei in Brüssel stattfindende, höchstens zweitägige Konferenzen. Diese bieten jeweils ein Forum für weiterführende Diskussionen zwischen Experten der Union und hochrangigen Vertretern (aus der Politik sowie von den für Ausfuhrgenehmigungen und für die Durchsetzung von Ausfuhrkontrollen zuständigen Stellen) der begünstigten Länder, die über fortgeschrittene Ausfuhrkontrollsysteme verfügen. Jede Konferenz wird den teilnehmenden begünstigten Ländern Gelegenheit bieten,
über die jüngsten Entwicklungen im Bereich des Waffenhandels (z. B. die aktuellen Beschaffungskanäle, die Auswirkungen neuer Technologien sowie sicherheitspolitisch relevante Probleme wie hybride Bedrohungen) informiert zu werden und
darüber zu beraten und sich darüber auszutauschen, wie die jüngsten Änderungen und Verbesserungen im Bereich der Kontrolle des Waffenhandels als Teil ihrer eigenen nationalen Ausfuhrkontrollsysteme umgesetzt werden können.“
Der Wortlaut von Unterabschnitt 5.2.6 erhält folgende Fassung: „5.2.6 Bewertungsveranstaltungen Um eine Bewertung und Überprüfung der Wirkung der im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Maßnahmen vorzunehmen, werden drei Bewertungsveranstaltungen (zwei Halbzeitbewertungen und eine Abschlussbewertung) in Brüssel — vorzugsweise im Anschluss an eine ordentliche Sitzung der Gruppe ‚Ausfuhr konventioneller Waffen‘ — durchgeführt. Die beiden Halbzeitbewertungen werden im Rahmen von Workshops vorgenommen, an denen Vertreter der Mitgliedstaaten teilnehmen. Die Workshops können bis zu einem Tag dauern. Die Abschlussbewertung wird im Rahmen einer Veranstaltung in Brüssel vorgenommen, an der Vertreter der begünstigten Länder und der Mitgliedstaaten teilnehmen. Maximal zwei Vertreter (geeignete Regierungsbeamte) jedes begünstigten Landes werden zur Abschlussbewertung eingeladen.“
Der Wortlaut von Abschnitt 10 erhält folgende Fassung: „10. Laufzeit Das Projekt endet am 30. November 2023.“
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