Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2021/1765 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. Juni 2038. Er wird erforderlichenfalls überprüft und gegebenenfalls auf Vorschlag der Kommission vom Rat geändert. Eine Überprüfung findet in jedem Fall bis zum 31. Dezember 2036 statt.“
Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2021/1875 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. Juni 2038. Er wird erforderlichenfalls überprüft und…
Dieser Beschluss gilt bis zum 30. Juni 2027. Er wird erforderlichenfalls überprüft und gegebenenfalls auf Vorschlag der Kommission vom Rat geändert. Eine…
Artikel 34 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2025. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert,…
Artikel 34 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2021. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert,…
Artikel 34 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2022. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert,…
Artikel 11 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Mai 2026. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.