Erwägungsgrund 2 32022D0848
Der Beschluss (GASP) 2020/1464 sieht für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten einen Durchführungszeitraum von 24 Monaten ab dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens vor.
Der Beschluss (GASP) 2020/1464 sieht für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten einen Durchführungszeitraum von 24 Monaten ab dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens vor.