Beschluss (EU) 2022/86 des Rates vom 17. Januar 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu der Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32022D0086
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