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Angesichts der sehr ernsten Lage sollte die Liste der belarussischen Kreditinstitute und ihrer belarussischen Tochtergesellschaften, die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen, erweitert werden. Zudem sollte die Liste der Organisationen erweitert werden, die Beschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, unterliegen.
Angesichts der sehr ernsten Lage ist es notwendig, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Dementsprechend wurde mit dem Beschluss (GASP) 2022/882 die Liste der…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/399 werden weitere restriktive Maßnahmen in Bezug auf die Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den…
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine ist es angebracht, weitere…
Insbesondere ist es angebracht, weitere Beschränkungen für den Handel mit Gütern zu verhängen, die für die Erzeugung oder Verarbeitung von Tabakwaren,…
Angesichts des Ernstes der Lage in Belarus und im Einklang mit dem Beschluss 2011/357/GASP des Rates sollten weitere Personen und Organisationen in die Liste…
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine ist es angebracht, weitere restriktive Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.