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Angesichts des Ernstes der Lage in Belarus und im Einklang mit dem Beschluss 2011/357/GASP des Rates sollten weitere Personen und Organisationen in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die gemäß Anhang IA der Richtlinie (EG) Nr. 765/2006 restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
Anhang I enthält eine Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die vom Rat nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des…
Überdies sollten weitere Personen und Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die gemäß Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP restriktiven…
Ferner sollten angesichts der ernsten Menschenrechtslage in Iran weitere Personen und eine weitere Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP…
Angesichts der sehr ernsten Lage in Libyen sollten weitere Organisationen in die in Anhang IV des Beschlusses 2011/137/GASP enthaltene Liste der Personen und…
Ferner sollten angesichts der ernsten Menschenrechtslage in Iran weitere Personen in die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltene Liste der Personen…
Angesichts der ernsten Menschenrechtslage in Iran und im Einklang mit dem Beschluss 2011/235/GASP sollten weitere Personen in die im Anhang I der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.