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Mit dem Beschluss (GASP) 2022/399 werden weitere restriktive Maßnahmen in Bezug auf die Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr für bestimmte belarussische Kreditinstitute und ihre belarussischen Tochtergesellschaften verhängt, die für das belarussische Finanzsystem relevant sind und bereits restriktiven Maßnahmen der Union unterliegen.
Angesichts der sehr ernsten Lage ist es notwendig, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Dementsprechend wurde mit dem Beschluss (GASP) 2022/882 die Liste der…
Angesichts der sehr ernsten Lage sollte die Liste der belarussischen Kreditinstitute und ihrer belarussischen Tochtergesellschaften, die restriktiven Maßnahmen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 wird das Verbot der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr auf drei weitere…
Angesichts der ernsten Lage erscheint es notwendig, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Daher werden mit dem Beschluss (GASP) 2022/399 die bestehenden finanziellen…
Am 1. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/346 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP und zur Verhängung weiterer restriktiver Maßnahmen im…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/327 werden weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und Beschränkungen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.