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Die Aufhebung der Leitlinie 2013/47/EU (EZB/2012/27) erfordert Änderungen der TARGET2-EZB-Bedingungen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es angemessen, einen neuen Beschluss zur Umsetzung dieser Änderungen zu erlassen. Der Beschluss 2007/601/EG der Europäischen Zentralbank (EZB/2007/7) sollte daher aufgehoben werden.
Im Anschluss an die Verabschiedung der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) erließ das Direktorium am 19. April 2022 den Beschluss (EU) 2022/911 der…
Angesichts der Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 durch die Verordnung (EU) 2018/1725 sollte der Beschluss EZB/2007/1 aufgehoben und durch diesen…
Am 24. Februar 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/8) , mit der die Leitlinie 2013/47/EU…
Am Beschluss (EU) 2015/530 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/7) ist eine Reihe von Änderungen vorzunehmen. Im Interesse der Klarheit sollte dieser…
Änderungen der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8), welche die Bedingungen von TARGET-EZB betreffen, sollten sich im Beschluss (EU) 2022/911 der Europäischen…
Der Beschluss (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) sollte daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.