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Dieser Beschluss sollte umgehend in Kraft treten, um eine wirksame Umsetzung der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) zu gewährleisten —
Um die Angleichung an die Bestimmungen der Leitlinie (EU) 2022/2250 (EZB/2022/39) zu gewährleisten, sollte der vorliegende Beschluss unverzüglich in Kraft…
Um die Angleichung an die Bestimmungen der Leitlinie (EU) 2023/2415 (EZB/2023/22) zu gewährleisten, sollte der vorliegende Beschluss am 20. November 2023 in…
Daher ist es erforderlich, entsprechende Anpassungen des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) umzusetzen, der ab dem 20. März 2023 gelten sollte. Der…
Der Beschluss (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) sollte daher entsprechend geändert werden —
Damit die Wirksamkeit der in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte dieser Beschluss sofort in Kraft treten —
Angesichts der Folgen der COVID-19-Pandemie ist eine baldige Anwendung dieses Beschlusses erforderlich, damit die Umsetzung des Europäischen Jahres rasch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.