Art. 13 32020D0655
Aufhebung
Der Beschluss EZB/2007/1 wird mit Wirkung vom 1. November 2020 aufgehoben. Bezugnahmen auf den Beschluss EZB/2007/1 gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.