Art. 1 32017D1435BESCHLUSS (EU) 2017/1435 DES RATES vom 17. Juli 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau zu vertretenden Standpunkt
Der im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 6 32022D0967Daher sollte der von der Union zu vertretende Standpunkt im Assoziationsrat zur Annahme der Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau für die Jahre 2021-2027 auf…
Erwägungsgrund 5 32017D1435BESCHLUSS (EU) 2017/1435 DES RATES vom 17. Juli 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union im Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda zwischen der EU und der Republik Moldau für die Jahre 2017-2019…
Erwägungsgrund 4 32022D0967Der Assoziationsrat nimmt die Empfehlung zur Assoziationsagenda EU-Republik Moldau für 2021-2027 im schriftlichen Verfahren an.
Erwägungsgrund 5 32022D0967Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau für den…