Beschluss (EU) 2022/967 des Rates vom 13. Juni 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat zur Annahme der Agenda der Europäischen Union zur Assoziierung der Republik Moldau zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau für den Zeitraum 2021-2027 die Grundlage für die Programmierung im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit bilden wird.
Erwägungsgrund 5 32022D0967
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