Erwägungsgrund 1 32022D0970
Das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (im Folgenden „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“) wurde am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet und ist am 1. April 2003 in Kraft getreten. Gemäß dem Beschluss Nr. 3/2019 des AKP-EU-Botschafterausschusses (im Folgenden „Beschluss über Übergangsmaßnahmen“) gilt es bis zum 30. Juni 2022.