Erwägungsgrund 1 32022D0982
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (im Folgenden „CITES“) ist am 1. Juli 1975 in Kraft getreten. Die Union ist dem CITES mit dem Beschluss (EU) 2015/451 des Rates beigetreten.