Erwägungsgrund 2 32022D0983
Gemäß Artikel 6 Absatz 6 des Übereinkommens gibt sich der Ausschuss des Harmonisierten Systems (im Folgenden „HS-Ausschuss“) eine Geschäftsordnung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der seinen Mitgliedern zustehenden Stimmen. Die Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung durch den Rat der Weltzollorganisation (WZO).