Erwägungsgrund 5 32022D0983
Da die Entwürfe zur Änderung der Geschäftsordnung des HS-Ausschusses vom WZO-Rat genehmigt werden müssen, ist es angezeigt, den im Namen der Union im WZO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Geschäftsordnung nach ihrer Genehmigung in der Union Rechtswirkung haben und geeignet sein wird, den Inhalt des Unionsrechts, insbesondere des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates, zu beeinflussen.