Erwägungsgrund 2 32023D1006
Gemäß Artikel 8 des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien Chemikalien in die Anlagen A, B und/oder C des Übereinkommens aufnehmen und Kontrollmaßnahmen zu diesen Chemikalien festlegen.
Gemäß Artikel 8 des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien Chemikalien in die Anlagen A, B und/oder C des Übereinkommens aufnehmen und Kontrollmaßnahmen zu diesen Chemikalien festlegen.