Erwägungsgrund 6 32023D1006
Es ist zweckmäßig, den auf der Tagung der Konferenz der Vertragsparteien im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Beschlüsse für die Union bindend oder geeignet sein werden, den Inhalt des Unionsrechts, d. h. der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates, maßgeblich zu beeinflussen —