Erwägungsgrund 6 32017D2315Die teilnehmenden Mitgliedstaaten haben in ihren jeweiligen nationalen Umsetzungsplänen ihre Fähigkeit dargelegt, die weiter gehenden Verpflichtungen, die sie…
Erwägungsgrund 40 32017D0449BESCHLUSS (EU) 2017/449 DES RATES vom 7. März 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der 60. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Dänemark ist durch den Rahmenbeschluss 2004/757/JI und den Beschluss 2005/387/JI des Rates gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung des…
Erwägungsgrund 33 32023D0567BESCHLUSS (EU) 2023/567 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 66. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Dänemark ist durch den Rahmenbeschluss 2004/757/JI gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung des vorliegenden Beschlusses.
Erwägungsgrund 5 32013D0441DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. August 2013 zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa-Informationssystems (VIS) in einer achten Region (2013/441/EU)
Da die VIS-Verordnung eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands darstellt, hat Dänemark gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und…
Erwägungsgrund 1 32015D0535BESCHLUSS (EU) 2015/535 DER KOMMISSION vom 27. März 2015 zur Ermächtigung des Königreichs Dänemark, das Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen zu ratifizieren (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 1994) (Nur der dänische Text ist verbindlich)
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die…
Erwägungsgrund 21 32022D0391BESCHLUSS (EU) 2022/391 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 65. Tagung der Suchtstoffkommission zur Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Dänemark ist durch den Rahmenbeschluss 2004/757/JI gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung des vorliegenden Beschlusses.