Erwägungsgrund 7 32013D0103BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/103/EU)
IN DER ERWÄGUNG, dass die Bedingungen für den Beitritt der Union zum Übereinkommen so gestaltet werden müssen, dass die Union die ihr von ihren Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 3 32015R0403VERORDNUNG (EU) 2015/403 DER KOMMISSION vom 11. März 2015 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ephedra-Arten und Yohimbe (Pausinystalia Yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Antrag Deutschlands entsprach den Bedingungen und Anforderungen gemäß den Artikeln 3 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 307/2012 der Kommission .
Erwägungsgrund 3 32013D0103BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/103/EU)
Der Beitritt der Union zu dem Übereinkommen zum Zweck der Ausübung ihrer Zuständigkeiten ist aufgrund von Artikel 38 des Übereinkommens zulässig.
Erwägungsgrund 3 32021D1172BESCHLUSS (EU) 2021/1172 DES RATES vom 18. Juni 2021 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika, Island und dem Königreich Norwegen betreffend zeitliche Beschränkungen von Vereinbarungen über die Bereitstellung von Luftfahrzeugen mit Besatzung
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32023D1043Brasilien hat dem Ausschuss für den Handel mit Zivilluftfahrzeugen (im Folgenden „Ausschuss“) seinen Antrag auf Beitritt zum Übereinkommen am 14. Juni 2022…
Erwägungsgrund 13 32023D1076BESCHLUSS (EU) 2023/1076 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —