Erwägungsgrund 3 32023D1056
Das Abkommen wurde am 1. Februar 2023 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — gemäß dem Beschluss (EU) 2022/2492 im Namen der Union unterzeichnet.
Das Abkommen wurde am 1. Februar 2023 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — gemäß dem Beschluss (EU) 2022/2492 im Namen der Union unterzeichnet.