Erwägungsgrund 2 32023D1116
Die Kommission verhandelte mit den anderen WTO-Mitgliedern im Benehmen mit dem durch Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags eingesetzten Ausschuss.
Die Kommission verhandelte mit den anderen WTO-Mitgliedern im Benehmen mit dem durch Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags eingesetzten Ausschuss.