Beschluss (GASP) 2023/1138 des Rates vom 8. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
Am 3. Mai 2023 wurden diese Personen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates aufgenommen.
Erwägungsgrund 3 32023D1138
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