Gesetze
Gesetz wird geladen …
Schließlich ist es notwendig, bestimmte technische Korrekturen vorzunehmen, unter anderem durch Streichung von Bezugnahmen auf bereits abgelaufene Übergangszeiträume, sowie durch Umstrukturierung bestimmter Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Infolge dieser Korrekturen fällt das Verbot der Einfuhr von Kohle nun unter Artikel 4k des Beschlusses 2014/512/GASP; daher ist Artikel 4l des Beschlusses 2014/512/GASP gegenstandslos geworden und sollte aufgehoben werden. Mit der Streichung von Bezugnahmen auf bereits abgelaufene Übergangszeiträume wird keine Rechtswirkung auf frühere oder laufende Verträge oder auf die Anwendbarkeit dieser Übergangszeiträume angestrebt.
Schließlich werden mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 bestimmte technische Korrekturen des verfügenden Teils und der Anhänge vorgenommen, unter anderem durch…
Schließlich werden mit dem Beschluss (GASP) 2023/2874 bestimmte technische Änderungen vorgenommen, unter anderem indem bestimmte Ausnahmeregelungen von Verboten…
Schließlich müssen bestimmte technische Änderungen vorgenommen werden, unter anderem indem Bezugnahmen auf abgelaufene Übergangsfristen gestrichen werden. Mit…
Schließlich ist es notwendig, bestimmte technische Änderungen vorzunehmen, unter anderem indem bestimmte Ausnahmeregelungen von Verboten durch die Hinzufügung…
Die derzeit zugelassenen Verwendungen der unter die Artikel 6, 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 fallenden Zusatzstoffe sollten nicht durch ihre…
Der Beschluss 2013/350/GASP sollte daher mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 aufgehoben werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.