Erwägungsgrund 4 32023D1304
Am 20. März 2023 kam der Rat überein, eine weitere Anhebung der finanziellen Gesamtobergrenze der Fazilität um 3500 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) zu prüfen. Bei der Umsetzung dieser Anhebung sollten der Gesamtumfang und die Berechenbarkeit der Fazilität und ihr langfristiger Finanzierungsbedarf für Unterstützungsmaßnahmen, mit denen sowohl letale als auch nichtletale Ausrüstung bereitgestellt wird, Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beachtet werden. Außerdem ist bei der Anhebung die für 2023 vereinbarte Obergrenze für Zahlungen einzuhalten. Der Beschluss (GASP) 2021/509 sollte daher entsprechend geändert werden —