Erwägungsgrund 4 32023D1305
Der Zeitraum des in dem Beschluss (GASP) 2021/1009 festgelegten finanziellen Bezugsrahmens sollte bis zum 30. September 2023 verlängert werden. Über den finanziellen Bezugsrahmen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. Juni 2025 sollte der Rat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.