Erwägungsgrund 4 32020D1747BESCHLUSS (EU) 2020/1747 DES RATES vom 20. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anlagen 2-C-1 und 2-C-2 des Anhangs 2-C über Kraftfahrzeuge und Teile davon zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 23.2 Absatz 3 und Absatz 4 Buchstabe b des Abkommens kann der Gemischte Ausschuss im Einklang mit den jeweiligen internen rechtlichen Verfahren der…
Erwägungsgrund 2 32015D1198BESCHLUSS (EU) 2015/1198 DES RATES vom 13. Juli 2015 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Anhangs dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in …“ oder „Ursprungswaren“ und über die Maßnahmen der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Nach Artikel 17 Absatz 8 des Abkommens kann der Gemischte Ausschuss beschließen, die Bestimmungen dieses Anhangs zu ändern.
Erwägungsgrund 1 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Gemäß Artikel 22 Absatz 3 des Abkommens kann der Gemeinsame Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens Änderungen der Anhänge dieses Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32020D2134BESCHLUSS (EU) 2020/2134 DES RATES vom 10. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung von Anhang II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 18 des Abkommens kann der Gemischte Ausschuss eine Änderung des Anhangs II des Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Gemäß Artikel 22 Absatz 3 des Abkommens kann der Gemeinsame Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) Änderungen der…
Erwägungsgrund 2 32021D0624BESCHLUSS (EU) 2021/624 DES RATES vom 12. April 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf Änderungen der Anlagen I und III dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens kann der durch das Übereinkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss Änderungen der Anlagen zum…