Art. 3 32023D2531BESCHLUSS (EU) 2023/2531 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. Oktober 2023 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen, mit denen keine Einwände gegen beabsichtigte makroprudenzielle Maßnahmen der nationalen zuständigen Behörden oder der nationalen benannten Behörden erhoben werden (EZB/2023/26)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32023D0673BESCHLUSS (EU) 2023/673 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 14. März 2023 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen zu Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle (EZB/2023/6)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32026D2039BESCHLUSS (EU) 2026/2039 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 1. September 2026 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass gemeinsamer Entscheidungen zur Bewertung von Gruppensanierungsplänen (EZB/2026/23)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32026D2040BESCHLUSS (EU) 2026/2040 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 1. September 2026 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass delegierter Beschlüsse über wesentliche Änderungen an Ratingsystemen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (EZB/2026/24)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32021D1438BESCHLUSS (EU) 2021/1438 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. August 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/935 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen über die Eignungsprüfung und zur Prüfung der Eignungsanforderungen (EZB/2021/34)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32022D0368BESCHLUSS (EU) 2022/368 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2218 zum Verfahren bei Ausnahmen für Mitarbeiter von der Annahme ihres wesentlichen Einflusses auf das Risikoprofil eines beaufsichtigten Kreditinstituts (EZB/2022/6)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.